Kündigung der Wohngebäudeversicherung

Die Kündigung einer bestehenden Wohngebäudeversicherung sollte im Vorfeld gut überlegt werden. Oftmals bieten die alten Verträge sehr gute Konditionen und auch der Versicherungsschutz ist umfassend. Besonders in den neuen Bundesländern haben noch viele Hausbesitzer Altverträge, die aus der Zeit der einstigen DDR stammen und hier sollte man nicht so schnell den Anbieter der Wohngebäudeversicherung wechseln. In diesen Altverträgen sind automatisch in die Wohngebäudeversicherung die Elementarschäden mit eingebunden. Wer sich dennoch für eine Wohngebäudeversicherung Kündigung entscheidet, trotz der günstigen Konditionen, sollte bedenken, dass nicht alle Versicherer die Elementarschadenversicherung in jeder Region oder Wohngegend mit anbieten. Gerade in Gegenden, die häufig unter den Launen der Natur leiden, wie Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsche, Schneedruck und Co. werden Elementarschäden oftmals nicht von den Versicherern getragen oder nur gegen einen hohen Aufpreis mit in die Versicherung aufgenommen.

Bevor die Wohngebäudeversicherung gekündigt wird

Einige Details sollte der Versicherte beachten, bevor er sich für eine Wohngebäudeversicherung Kündigung entscheidet. Ein neuer Vertrag sollte keinesfalls vorschnell abgeschlossen werden, hier sollte zunächst ein Vergleich der einzelnen Anbieter vorgenommen werden, bevor man den Versicherer für die Wohngebäudeversicherung wechseln wird. Zwar ist der Basisschutz bei den meisten Versicherern vergleichbar und auch die Kosten, jedoch finden sich gravierende Unterschiede in den zusätzlichen Leistungen. Der Markt der Wohngebäudeversicherungen ist heiß umkämpft von den Anbietern und deshalb sollten die einzelnen Angebote mit vergleichbaren Leistungen verglichen werden, um objektive Ergebnisse zu erhalten.

Will man die Wohngebäudeversicherung wechseln, sollte der neue Vertrag keine allzu lange Bindung aufweisen. Denn nicht immer bietet ein Vertrag, der über mehrere Jahre läuft nur Vorteile. Die Nachlässe bei den Prämien fallen meistens nur sehr gering aus. Wer eine Kündigung in Betracht zieht, kann bei anderen Versicherungsgesellschaften die Aktionen und Angebote für Neukunden nutzen, die beim bestehenden Versicherer den Altkunden kaum angeboten werden.

Fristen bei der Kündigung einhalten

Soll eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung erfolgen, so müssen die entsprechenden Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese Fristen sind meistens im Versicherungsvertrag ersichtlich. Eine Wohngebäudeversicherung Kündigung kann in der Regel zum Ende des Vertrages bis maximal drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Wird diese Frist der Kündigung nicht eingehalten, so werden überwiegend die Verträge automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Ebenfalls können Versicherte für die Kündigung auch Sonderrechte nutzen, wie beispielsweise eine Prämienerhöhung bei gleichbleibendem Versicherungsumfang.